

Kostenfinanzierung MPP
Mobile Psychiatrische Pflege
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Die von Ärzten verordneten psychiatrischen Pflegeleistungen werden von den Krankenkassen anerkannt und durch die obligatorische Grundversicherung übernommen.
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Um meine Leistungen direkt über die Grundversicherung Ihrer Krankenkasse abzurechnen, benötige ich eine Verordnung von einem Facharzt oder einer Fachärztin. Dieses wichtige Dokument wird nach unserem ersten Gespräch von mir angefordert. So können wir gemeinsam sicherstellen, dass Ihre Kosten von der Grundversicherung wie detailliert beschrieben übernommen werden.
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Sie bezahlen wie bei allen Gesundheitskosten einen Selbstbehalt von 10% welche ihnen die Krankenkasse in Rechnung stellt.
Kantonsbeitrag (Baselland) Patientenbeteiligung von maximal 7.65 pro Tag. Die verbleibende Finanzierung wird durch die jeweilige Wohngemeinde in den Kantonen Basel-Landschaft sichergestellt.
Der Stundenansatz richtet sich nach den den für die gesamte Schweiz einheitlich durch den Bundesrat festgesetzten Tarifen
Kantonsbeitrag (Solothurn): Zusätzlich wird im Kanton Solothurn eine Patientenbeteiligung von CHF 15.36 für die erste Stunde pro Tag erhoben.
Meine ZSR Nummern
Kanton Solothurn A151511
Kanton Baselland A219713